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Informationen lt. § 5
Abs. 1 E-Commerce-Gesetz:
Firmenname
Dr. Kraml & Partner Immobilienentwicklungs GmbH
Geschäftsführer
Mag. Thomas Singer
Firmensitz
2130 Mistelbach, Hauptplatz 13
T: 01/368 21 40
M: 0664/631 01 96
W:
www.kraml-partner.at
M:
immobilien@kraml-partner.at
Firmenbuch Nr.
FN 359245b, LG Korneuburg
Gewerbe
Immobilienmakler, Reg.Nr. 316-MIW1-G-11395
Zugehörigkeit Wirtschaftskammer Österreich,
Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
UID
ATU 66345617
Copyright ©
Dr. Kraml & Partner Immobilienentwicklungs GmbH
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Anfragen nur innerhalb des Unternehmens verwendet, in dem sie in
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wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an einen
mit der Kaufvertragsabwicklung betrauten Rechtsanwalt oder
Notar, und wird dazu die Zustimmung der betroffenen Person
eingeholt. Es findet keine Weitergabe von Daten ohne Information
und Einverständnis der Person statt, um deren Daten es sich
handelt.
Da uns das Vertrauen unserer Kunden wichtig ist, wenden wir
stets die erforderliche Sorgfalt an, um die persönlichen Daten
unserer Kunden und die von ihnen gemachten Angaben zu schützen.
Unsere Kunden erhalten auf Wunsch auch darüber Auskunft, welche
Daten über sie gesammelt und erfasst werden und haben
selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Löschung der Daten
zu veranlassen.
Internet-Auftritt realisiert von:
Life Design - Agentur für neue Medien im
Weinviertel |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Allgemeiner Teil
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz
„AGB“ genannt) in der jeweils geltenden Fassung gelten für die
gesamte Geschäftsverbindung (Kauf, Verkauf und Tausch, Miete und
Pacht) zwischen dem Kunden und der Firma Dr. Kraml & Partner
Immobilienentwicklungs GmbH, 2130 Mistelbach, Hauptplatz 13, (im
folgenden kurz „Makler“ genannt). Der Makler wird ausschließlich
aufgrund dieser AGB tätig. Jegliche Aufnahme des
Geschäftsverkehrs gilt als vorbehaltlose Zustimmung zu diesen
AGB. Andere Geschäftsbedingungen, Vertragsformblätter etc. des
Auftraggebers (AG) gelten als abbedungen.
1.2 Allenfalls bestehende allgemeine Geschäftsbedingungen oder
wie immer geartete sonstige standardisierte Vertragskonditionen
des Kunden werden durch diese AGB außer Kraft gesetzt und
ersetzt. Davon abweichende Geschäftsbedingungen sind auch dann
nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke oder Erklärungen des
jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen.
1.3 Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann
verbindlich, wenn sie vor oder im Zuge des Vertragsabschlusses
zwischen dem Kunden und dem Makler ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurden.
1.4 Zu anderen als den in diesen AGB festgelegten Bedingungen
oder vom Makler allenfalls schriftlich ausdrücklich anerkannten
Abweichungen kommt unbeschadet eines allfälligen auf anderer
Rechtsgrundlage basierenden Provisionsanspruches des Maklers ein
Vertrag nicht zustande.
1.5 Änderungen der AGB erlangen mit Beginn des Monats, der der
Verständigung des Kunden folgt, Rechtsgültigkeit für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern bis
zu diesem Zeitpunkt nicht ein schriftlicher Widerspruch des
Kunden beim Makler einlangt. Als Verständigung in diesem Sinne
gilt auch die Kundmachung der AGB auf der Website des Maklers
unter www.kraml-partner.at.
1.6 Die Vertragsbeziehung unterliegt diesen AGB sowie den
einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbes. dem Maklergesetz
lt. BGBl 1996/262 in der jeweils geltenden Fassung, der
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für
Immobilienmakler (IMV, BGBl 297/1996 in der jeweils geltenden
Fassung) sowie dem Konsumentenschutzgesetz BGBl 1979/140 in der
jeweils geltenden Fassung.
1.7 Sofern dem keine zwingende gesetzliche Regelung (insbes. des
KSchG) entgegensteht, gehen die AGB der gesetzlichen Regelung
vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig,
unwirksam oder undurchführbar sein, hat dies keinen Einfluss auf
die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung gilt als durch eine dem Parteiwillen in
wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommende Bestimmung
ersetzt.
1.8 Der Makler behält sich das Recht vor, sich zur
Vertragserfüllung anderer befugter Immobilienmakler zu bedienen,
wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich
erscheint; daraus entstehen weder dem Auftraggeber noch dem
diesem zugeführten Interessenten irgendwelche
Mehrkosten.Überhaupt ist der Makler ermächtigt, seine Pflichten
oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem
Dritten zu überbinden und haftet in diesen Fällen nur für das
Auswahlverschulden. Hinsichtlich Verbrauchergeschäften ist der
Makler auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der
Erbringung von Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zu
beauftragen.
1.9 Mündliche Nebenabreden sind – ausgenommen gegenüber
Konsumenten im Sinne des KSchG abgege- bener Erklärungen und
Zusicherungen – nicht wirksam.
II. Angebot, Vertragsabschluss und Vermittlungsauftrag
2.1 Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage
dieser AGB und der im Angebot ersichtlichen Konditionen. Zum
Vertragsabschluss bedarf es keiner schriftlichen Bestätigung des
Kunden oder des Maklers.
2.2 Angebote des Maklers an Interessenten sind stets
freibleibend und unverbindlich, insbes. ist eine zwischenzeitige
andere Verwertung (Zwischenverkauf, Vermietung oder Verpachtung)
durch den Makler oder den Abgeber selbst vorbehalten.
2.3 Der Vermittlungsvertrag bildet die Grundlage der Tätigkeit
des Maklers. Ein Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler bei
seiner Vermittlungstätigkeit zu unterstützen. Der Auftraggeber
ist im besonderen verpflichtet,
a) den Makler über sämtliche das zu vermittelnde Objekt
betreffende Tatsachen richtig und vollständig zu informieren,
b) über die Gelegenheit zum Abschluss eines vom Makler zu
vermittelnden Rechtsgeschäftes vollständige Verschwiegenheit zu
wahren,
(c) sämtliche für die Gültigkeit des zu vermittelnden
Rechtsgeschäftes erforderliche Bewilligungen einzuholen und dem
Makler jederzeit über den Stand der diesbezüglichen Verfahren
schriftliche Auskunft zu erteilen. Verletzt der Auftraggeber die
vorstehenden Verpflichtungen, so wird er dem Makler gegenüber
schadenersatzpflichtig, dies gilt auch für einen entgangenen
Gewinn des Maklers. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur
Kenntnis, dass alle Angebote aufgrund der dem Makler vom anderen
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben erfolgen und eine
Haftung des Maklers für die Richtigkeit und Vollständigkeit
dieser Angaben ausgeschlossen ist.
2.4 Alle Erklärungen an den Makler durch den Abgeber oder den
Interessenten über bedeutsame Inhalte können rechtswirksam nur
in schriftlicher Form erfolgen.
III. Provisionsanspruch
3.1 Der Kunde ist in allen in § 6 Maklergesetz genannten Fällen
zur Zahlung einer Provision verpflichtet. Insbesondere besteht
diese Verpflichtung für den Fall, dass das zu vermittelnde
Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des
Maklers mit einem Dritten zustande kommt.
Hierfür gilt:
a) Jede Bekanntgabe der vom Makler angebotenen Objekte bzw. der
namhaft gemachten Interessenten an dritte Personen bedarf der
vorherigen Zustimmung des Maklers.
b) Wird ein Vertrag über ein vom Makler angebotenes Objekt nicht
mit dem Adressaten des Angebotes, sondern mit einer Person
abgeschlossen, welcher dieser Adressat die ihm vom Makler
bekannt gegebene Möglichkeit zum Geschäftsabschluss bekannt
gegeben hat, besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Provision
durch diese Person.
c) Wird ein Vertrag über ein vom Makler angebotenes Objekt nicht
mit dem vom Makler namhaft gemachten Interessenten, sondern mit
einer anderen Person abgeschlossen, welcher die Möglichkeit zu
diesem Vertragsabschluss von demselben Interessenten bekannt
gegeben wurde, so haftet dieser Adressat des Angebotes bzw. der
Namhaftmachung durch den Makler für die dem Makler hierdurch
entgangene tarifmäßige Provision (§ 15 Abs.1, Z3).
d) Ebenso haftet der Adressat für die tarifmäßige Provision,
wenn der Vertragsabschluss wider Treu und Glauben nur deshalb
nicht zustande kommt, weil der Adressat entgegen dem bisherigen
Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes
erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt
(§ 15 Abs.1, Z1).
e) Wenn ein Vertragsabschluss über ein vom Makler angebotenes
Objekt nicht mit dem vom Makler namhaft gemachten Interessenten
erfolgt, sondern zu gleichen Bedingungen mit einer Person
zustande kommt, die den Vertrag anstelle des vom Makler namhaft
gemachten Interessenten in der Ausübung eines ihr zustehenden
gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder
Eintrittsrechtes abschließt (§15 Abs.1 Z4), besteht ebenfalls
die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision.
f) Ebenso haftet der Adressat für die tarifmäßige Provision des
Maklers, wenn mit dem vom Makler vermittelten Interessenten ein
anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt,
sofern die Vermittlung des Geschäftes in den Tätigkeitsbereich
des Maklers fällt (§ 15 Abs.1, Z2). Der dem Makler gemäß § 6
Abs. 3 im Falle des Abschlusses eines zweckgleichwertigen
Geschäftes jedenfalls zustehende Provisionsanspruch bleibt durch
diese Regelung unberührt.
3.2 Der Anspruch auf die Provision des Maklers entsteht mit der
Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes, i.e. die Einigung
(Herstellung und Willensübereinstimmung) zum Abschluss eines
Vertrages über das vom Makler angebotene Objekt bzw. mit dem
namhaft gemachten Interessenten. Dafür ist es gleichgültig, ob
diese Einigung mit oder ohne Intervention des Maklers bzw. zu
welcher Zeit zustande gekommen ist, sowie ob der
Vertragsabschluss zu den angebotenen oder zu anderen Bedingungen
erfolgt.
3.3 Sollte einem Kunden ein Objekt, das ihm vom Makler angeboten
wird, bereits zuvor direkt vom Abgeber oder einem anderen
Dritten als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar angeboten
worden sein, so hat der Kunde den Makler hierüber unverzüglich,
längstens jedoch binnen 48 Stunden (Zugang) ab Erhalt des
Angebotes des Maklers nachweisbar und schriftlich über diesen
Umstand zu informieren, andernfalls gilt die Angebotsstellung
als anerkannt.
Sollte über diesen Umstand Uneinigkeit bestehen, so trifft den
Kunden die Beweislast. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
begründet im Falle des Zustandekommens eines gültigen Vertrages
über das angebotene Objekt einen Provisionsanspruch des Maklers.
3.4 Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt aus den in § 7
Abs. 2 Maklergesetz genannten Gründen. Im Fall einer
aufschiebenden Bedingung besteht der Provisionsanspruch des
Maklers jedoch auch dann, wenn der bedingte Vertrag zwar vor
Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, die Bedingung jedoch ohne
vorzeitige Auflösung eingetreten wäre.
3.5 Die Höhe des Provisionsanspruches bemisst sich an der
tatsächlichen wirtschaftlichen Gegenleistung. Im
wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem vermittelten Objekt
stehende Erweiterungen des zwischen dem Kunden und dem Makler
abgeschlossenen Vertrages, nicht aber Einschränkungen dieses
Vertrages, wirken sich auf die Höhe des Provisionsanspruches des
Maklers aus, sofern diese Erweiterungen binnen sechs Monaten
nach Rechtswirksamkeit des ursprünglichen Vertrages vereinbart
werden.
3.6 Besondere Bestimmungen über den Provisionsanspruch des
Maklers im Falle eines Alleinvermittlungsauftrages: Im Falle
eines Alleinvermittlungsauftrages haftet der Auftraggeber dem
Makler gegenüber für die tarifmäßige Provision weiters für den
Fall, dass
a) der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig
ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird.
b) das Geschäft während der Dauer des
Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung
eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande
gekommen ist oder
c) das Geschäft während der Dauer des
Alleinvermittlungsauftrages auf andere Art als durch die
Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers
zustande gekommen ist.
IV. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Höhe der Provision richtet sich nach den im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden und im Angebot bekannt
gegebenen Preisen.
4.2 Alle vom Kunden vertraglich zu erbringenden Zahlungen sind
binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.3 Der Kunde hat dem Makler Änderungen seines Namens, seiner
Zahlstelle, einen Wechsel von vertretungsbefugten Organen sowie
Änderungen von Rechtsform, Gesellschaftsbezeichnung, Firma oder
der Firmenbuchnummer unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
Ist keine diesbezügliche Änderungsmeldung erfolgt, gelten
Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die von ihm
zuletzt bekannt gegebene Adresse oder – sofern er nicht
Verbraucher im Sinne des KSchG ist – Zahlstelle abgesandt
wurden.
4.4 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer
und allfällige zusätzliche Gebühren und Abgaben werden getrennt
ausgewiesen.
4.5 Im Zweifel werden Zahlungen des Kunden selbst ungeachtet
anders lautender Widmungserklärungen des Kunden - sofern dieser
nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist - auf die jeweils
älteste Schuld angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf
Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital.
4.6 Zahlungen gelten erst als getätigt, wenn sie auf dem Konto
des Maklers eingelangt sind. Das Risiko fehlerhafter oder
verzögerter Überweisungen trägt der Kunde.
4.7 Die Zurückbehaltung von Zahlungen, die nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen, oder die Aufrechnung mit
Gegenforderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt sind oder
vom Makler nicht anerkannt wurden, ist unzulässig. Dieses
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot gilt nicht für
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG.
4.8 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der
Makler berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 9 % per
anno, die tatsächlich angefallenen notwendigen und
zweckentsprechenden Mahn- und Inkassoaufwendungen, wobei sich
der Makler auch Dritter bedienen kann, sowie die angefallenen
zweckdienlichen Rechtsanwaltskosten nach dem
Rechtsanwaltstarifgesetz in der gültigen Fassung zu verrechnen.
Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt
dem Makler ausdrücklich vorbehalten.
4.9 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Makler
berechtigt ist, die Verfolgung seiner Forderung nach der ersten
Mahnstufe an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt zu
übergeben.
4.10 Kommt der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen
Betrages der Rechnung in Verzug und wurde er unter Setzung einer
zweiwöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt, so sind allenfalls
nach bereits erfolgter Rechnungslegung gewährte Nachlässe
obsolet und die ursprünglich (vor Rechnungslegung) vereinbarte
Provisionshöhe fällig.
V. Gewährleistung, Haftung
5.1 Sämtliche auf das vermittelte Objekt Bezug habende
Informationen und Angaben werden unter Beachtung der Sorgfalt
eines ordentlichen Immobilienmaklers weitergegeben. Für die
Richtigkeit dieser Angaben oder Informationen wird vom Makler
jedoch keine Gewähr geleistet.
5.2 Der Makler haftet dem Kunden gegenüber aufgrund der
gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen. Die
Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit des vermittelten
Objektes wird ausgeschlossen, sofern es sich hierbei nicht um
eine ausdrücklich dem Kunden gegenüber zugesagte Eigenschaft des
Objektes handelt.
5.3 Der Makler übernimmt keine Haftung für die rechtliche
Gestaltung und den Inhalt des über das Objekt abgeschlossenen
Vertrages. Sollte der Kunde dies wünschen, so wird der Makler
gerne den Kontakt zu einem mit der Materie betrauten
Rechtsanwalt herstellen. Anfallende Rechtsberatungskosten sind
diesfalls vom Kunden zu bezahlen.
5.4 In Folge allenfalls fehlerhafter Dienstleistung haftet der
Makler nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden.
Ausgenommen davon sind Personenschäden von Verbrauchern. Eine
weitergehende Haftung des Maklers, insbesondere für
Folgeschäden, wird Unternehmern gegenüber zur Gänze,
Verbrauchern gegenüber nur im Fall leichter Fahrlässigkeit,
ausgeschlossen, insbesondere wird keine Haftung für eine wie
immer geartete Mangelhaftigkeit der angebotenen Dienstleistung,
die auf höherer Gewalt oder auf anderen vom Makler nicht zu
vertretenden Umstände beruht, übernommen.
5.5 Die Haftung des Maklers ist für jedes schadenverursachende
Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten sowie
gegenüber dem Einzelnen mit der Höhe der gesetzlich festgelegten
Haftung beschränkt. Soweit das Vertragsverhältnis dem KSchG
unterliegt, gilt diese Betragsbeschränkung allerdings nur für
den Fall der leichten Fahrlässigkeit, nicht jedoch für
Personenschäden.
5.6 Der Makler haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden
aufgrund der Nichtbeachtung des zwischen ihm und dem Makler
abgeschlossenen Vertrages und seiner Bestandteile sowie
insbesondere durch Nichtbeachtung dieser AGB verursacht wurden.
5.7 Der Makler haftet nicht für Verzögerungen oder
Leistungshindernisse, die auf Umständen außerhalb seines
Verantwortungsbereiches beruhen. Insbesondere haftet der Makler
in keiner Weise für Schäden, die durch Handlungen Dritter (bei
Verbraucherverträgen gilt dies nicht für Erfüllungsgehilfen im
Sinne des § 1313a ABGB), höhere Gewalt, Handlungen des Kunden
oder durch sonstige, außerhalb der Sphäre des Maklers gelegene
Ursachen hervorgerufen wurden.
5.8 Die Ersatzpflicht des Maklers für alle Personen- und
Sachschäden, die dem Adressaten oder Interessenten im Rahmen der
Besichtigung eines vom Makler angebotenen Objektes, insbesondere
auch einer Baustelle, entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Pflicht zur Erhaltung des Objektes oder
die durchgeführten Bauarbeiten vom Makler, über dessen Auftrag
oder von Dritten oder über deren Auftrag durchgeführt werden.
Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Dritte, insbesondere für
jene Personen, die mit Willen des Adressaten oder Interessenten
an einer Besichtigung teilnehmen. Eine Ausnahme hiervon
bestehtlediglich, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Verhalten des Erfüllungsgehilfendes Maklers
beruht, der den Adressaten oder Interessenten mit unserem
Einverständnis in das Objekt führt.
VI. Konsumentenschutz
6.1 Bei Geschäften mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des
KSchG sind, wird auf die Bestimmungen des KSchG hingewiesen,
insbesondere das in den §§ 3 und 30a geregelte Rücktrittsrecht.
Dieses wird vom Makler bei seiner Vermittlungstätigkeit an den
Verbraucher in schriftlicher Form übergeben.
6.2 Sofern das KSchG in seiner geltenden Fassung zwingende
Bestimmungen vorsieht, die diesen AGB widersprechen sollten,
gehen die entsprechenden Bestimmungen des KSchG jenen dieser AGB
vor.
6.3 Insbesondere ist für Verbrauchergeschäfte auch der
Gerichtsstand beim Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen
Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Verbrauchers
vereinbart. In diesem Fall ist der in Pkt. 8.2 der AGB geregelte
Gerichtsstand lediglich ein Wahlgerichtsstand.
VII. Datenschutz
7.1 Bei der Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten wird
der Makler die einschlägigen gesetzlichen
Datenschutz-bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
beachten.
7.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten
im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages unter
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auch unter Anlegung von
Verbindungsdaten, vom Makler gespeichert werden.
Verbindungsdaten werden umgehend gelöscht, wenn der zur
Speicherung erforderliche Zweck wegfällt.
7.3 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass seine Daten zu Marketingzwecken vom Makler genutzt werden.
Diese Zustimmungserklärung dazu kann vom Kunden jederzeit
schriftlich widerrufen werden.
VIII. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist der Firmensitz des Maklers in 2130
Mistelbach. Für Verbraucher gilt die Bestimmung des § 14 KSchG.
8.2 Für alle aus oder im Zusammenhang mit Verträgen bzw.
Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Makler resultierenden
Streitigkeiten werden soweit zulässig als ausschließlicher
Gerichtsstand Korneuburg und die ausschließliche Zuständigkeit
des Bezirksgerichtes Mistelbach vereinbart.
8.3 Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendbarkeit
österreichischen Rechtes. |
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